Corona in NRW
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Soft-Lockdown in NRW

Die wichtigsten Fakten zum aktuellen Covid-19 Geschehen

Seit dem 02. November gibt es bundesweit eine neue Coronaschutzverordnung. Grund dafür ist, dass sich die Zahl der Corona-Infektionen in den vergangenen Wochen deutlich erhöht hat. Seit Ende August stieg der Anteil der positiv getesteten Personen laut dem Robert-Koch-Institut auf 7,3 % an. Dadurch hat sich die sogenannte Positivquote bei Corona-Tests in Deutschland binnen der letzten zwei Monate in etwa verzehnfacht. Ein weiteres Wachstum in dieser Geschwindigkeit würde das Gesundheitssystem überlasten, denn bereits jetzt liegt der Höchststand der Neuinfektionen bei rund 19.990 Menschen innerhalb eines Tages.

Durch die verschärften Einschränkungen sollen somit also die Infektionszahlen reduziert und die Versorgungskapazität im Gesundheitswesen sichergestellt werden. Doch was genau ist derzeit eigentlich erlaubt und was nicht? Und wo genau muss ich jetzt überall eine Alltagsmaske tragen? Im Folgenden informiert Dich das NRWHITS Team über die aktuellen Verordnungen und gibt Dir einen Überblick darüber mit wie vielen Personen man sich im öffentlichen Raum treffen darf, welche Beschränkungen momentan in Nordrhein-Westfalen gelten und was Du im Fall einer verordneten Quarantäne beachten musst.

Wie viele Personen darf ich im öffentlichen Raum treffen?

Die Regeln für persönliche Kontakte im öffentlichen Raum wurden wieder reduziert. Während des teilweisen Lockdowns vom 02. bis 30. November dürfen sich ab sofort nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen, ohne die maximale Anzahl von zehn Personen dabei zu überschreiten. Zusätzlich gilt jedoch weiterhin die Faustregel: Zu allen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise im Bus, in Schulen und Kitas oder für Kinder auf Spielplätzen im Freien, darf dieser Mindestabstand unterschritten werden.

Wo muss ich eine Alltagsmaske tragen?

Im Land NRW muss überall dort eine Maske getragen werden, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet seien kann. Dazu zählen neben geschlossenen Räumlichkeiten mittlerweile auch die Innenstädte zahlreicher Städte und Kommunen. So muss man beim Schlendern durch die Einkaufsstraßen von Hilden, Recklinghausen, Aachen und Co. seit dem 02. November zu jeder Zeit eine Maske tragen. In den Metropolen Düsseldorf und Köln herrscht sogar im ganzen Stadtgebiet in der Öffentlichkeit eine Maskenpflicht. Eine Ausnahme stellen hier Parks und Friedhöfe dar. Vorübergehend abgelegt werden darf die Maske außerdem während einer ärztlichen Behandlung, beim Essen oder Trinken und bei sportlicher Betätigung wie Joggen oder Radfahren.

Wie sieht es mit Kunst-, Kultur- und Sportangeboten aus?

Aufgrund des teilweisen Lockdowns gerät das Kunst- und Kulturgeschehen bundesweit wieder zum erliegen. Bis zum 30. November sind Konzerte sowie Aufführungen in Theatern, Opern und Kinos vorerst untersagt. Selbiges gilt für Museen, Burgen und Gedenkstätten. Wie auch im ersten Lockdown Anfang des Jahres dürfen jedoch Autokinos weiter betrieben werden. Mit einem Abstand von 1,5 Metern zwischen den Fahrzeugen kann man sich hier auf Filmgenuss vom Fahrersitz freuen.

Des Weiteren kommt es auch beim Amateursportbetrieb zum Stillstand des Trainingsbetriebs. Egal ob Fußball, Volleyball, Tanzen oder Schwimmen – nicht nur in Nordrhein-Westfalen müssen öffentliche und private Sportanlagen bis Ende des Monats die Schotten dicht machen. Ausgenommen von dieser Reglung ist einzig allein der Individualsport allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushaltes. Jedoch bleibt die Ausübung von Team- oder Kontaktsport auch unter freiem Himmel nicht zulässig.

Auch die Gastronomie muss zwischen dem 02. und 30. November ihren Inhouse-Dining-Betrieb einstellen. Egal ob Restaurant, Gaststätte, Imbiss, Kneipe oder Kaffee. Zulässig ist nur die Belieferung mit Speisen sowie der Außer-Haus-Verkauf. So bieten zahlreiche Restaurants mittlerweile die Möglichkeit sich schmackhafte Leckereien nach Hause liefern zu lassen oder das frisch zubereitete Essen selber abzuholen.

Gibt es Beschränkungen beim Einkaufen?

Im Gegensatz zu den Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben die gesamten stationären Handelseinrichtungen jedoch geöffnet. So kann weiterhin normal eingekauft und Besorgungen erledigt werden. Egal ob Post, Supermarkt, Drogerie oder Boutiquen und Modeketten. Hier gilt lediglich die Regel, dass die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kunden eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nicht überschreiten darf.

Quarantäne-Regelungen

Unter Quarantäne versteht man eine zeitlich befristete Isolation von ansteckungsverdächtigen Personen. Diese zeitlich begrenzte Absonderung beträgt derzeit 14 Tage und muss von allen durchgeführt werden, die auf den Sars-Cov-2 Virus positiv getestet wurden, aus einem Risikogebiet nach NRW kommen oder verdächtige Symptome aufweisen. Sinn der Quarantäne ist es, gesunde Menschen vor der Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen und die Verbreitung der Erkrankung einzudämmen.

Bußgeldkatalog für Nordrhein-Westfalen

  • Missachtung der Maskenpflicht: 150 €
  • Unzulässige Ansammlung/Zusammenkunft im öffentlichen Raum: bis 25.000 €
  • Durchführung oder Teilnahme an Musikfesten, Festivals oder ähnlichen Kulturveranstaltungen: bis 25.000 €
  • verbotswidrige Durchführung oder Teilnahme an unzulässigen Sportveranstaltungen (auch Trainingsbetrieb, Wettkämpfe, Berufssport): 25.000 €
  • verbotswidrige öffentliche Vorträge, Lesungen und Informationsveranstaltungen: 2.000 €
  • erforderliche Hygiene- und Infektionsschutzstandards nicht eingehalten (z. B. in Fitnessstudios): bis 25.000 €
  • Verstoß gegen Dokumentationspflichten, obwohl diese galten: bis 25.000 €
  • Nichteinhaltung der erforderlichen Abstände in Gastronomiebetrieben und Läden: 1.000 €
  • Verzehr von Außer-Haus-Speisen und Getränken im Umkreis von weniger als 50 m: 200 €

Das NRWHITS Team wünscht Dir und Deinen Lieben ein schönes Wochenende. Bleibt gesund und passt auf euch auf!

Info: Nach dem Bund-Länder-Treffen am dritten Adventswochenende (13.12.2020) steht fest, dass es ab Mittwoch den 16.12.2020 einen harten Lockdown geben wird. Auch in Nordrhein-Westfalen. Seit Montagabend liegen zudem die neue Corona-Schutzverordnung für das Bundesland vor.


6. November 2020
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