Regenbogen im Corona Lockdown
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Harter Lockdown in NRW

Die wichtigsten Infos im Überblick

Am Sonntagabend (13.12.2020) haben Bund und Länder mit einem zweiten Lockdown auf die anhaltend hohen Covid-19 Zahlen reagiert. Zudem wurden die Reglungen für Weihnachten und Silvester verschärft. Die Landesregierung NRW hatte zuvor bereits die Regeln für die Schulen angepasst. Im Folgenden erfährst Du was hinsichtlich der neuen Corona-Schutzverordnung, welche ab dem 16. Dezember in Kraft tritt, zu beachten ist.

Wie viele Leute darf ich an Weihnachten sehen?

Die allgemeine Kontaktbeschränkung bleibt zunächst bis zum 10. Januar 2021 bestehen. Somit gilt weiterhin die Reglung, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Eine Ausnahme besteht jedoch über die Weihnachtsfeiertage. Zwischen dem 24. und 26. Dezember dürfen zusätzlich zum eigenen Hausstand vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis zusammen Weihnachten feiern.

Finden die Weihnachtsgottesdienste statt?

Neben den regulären Gottesdiensten dürfen trotz der verschärften Corona-Schutzverordnung auch die Weihnachtsgottesdienste stattfinden. Jedoch nur wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Neben dem Tragen einer Alltagsmaske ist zudem das Mitsingen von Kirchenliedern untersagt. Diese Regeln gelten auch für Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Wie wird „engster Familienkreis“ definiert?

Unter der Bezeichnung „engster Familienkreis“ versteht die Bundesregierung Ehegatten, Lebenspartner sowie Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Aber natürlich auch Verwandte wie Großeltern, Eltern, Kinder und Enkelkinder. Aber auch Geschwister und deren jeweilige Haushaltsangehörige werden unter dem Begriff „engster Familienkreis“ zusammengefasst.

Kann ich 2020 Silvester feiern?

Wer sich nach der turbulenten Zeit darauf gefreut hat, das Jahr 2020 mit Silvesterknallern zum Mond zu schießen, wird leider enttäuscht. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern in NRW leider komplett untersagt. Wer jedoch noch aus dem Vorjahr die ein oder andere Rakete im Keller oder der Garage liegen hat, darf diese natürlich verpulvern. Die Bundesregierung rät aufgrund des erhöhten Verletzungsrisiko jedoch stark davon ab.

Außerdem gilt auf publikumsträchtigen Plätzen an Silvester sogar ein komplettes Feuerwerksverbot. Wer sich nicht sicher darüber ist, welche Plätze zu den besagten publikumsträchtigen Plätzen zählen, sollte sich bei den jeweiligen Kommunen informieren. Des Weiteren herrscht an Silvester und Neujahr in ganz Deutschland ein An- und Versammlungsverbot. Natürlich dürft ihr im zugelassenen Personenkreis trotzdem Bleigießen, Raclette oder Käsefondue machen, Gesellschaftsspiele spielen und mit einem leckeren Kaltgetränk dem neuen Jahr entgegenfiebern.

Wie sieht’s mit Last-Minute Geschenkeshoppen aus?

Ab dem 16. Dezember 2020 wird der Einzelhandel bis zum 10. Januar 2021 weitestgehend geschlossen. Das obligatorische Abhetzen durch die Stadt, um Oma noch schnell eine Kleinigkeit zu kaufen, fällt dieses Jahr also flach. Neben Kaufhäusern, Boutiquen und großen Modeketten müssen während des harten Lockdowns auch Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege ihre Schotten dicht machen. Dazu zählen zum Beispiel Nagelstudios, Tätowierer, Friseure und Kosmetikstudios.

Ausnahmen gelten für Einzelhändler des täglichen Bedarfs:

  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Getränkemärkte
  • Abhol-/Lieferdienste
  • Reformhäuser und Apotheken
  • Sanitätshäuser und Drogerien
  • Optiker und Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten
  • Banken und Sparkassen
  • Zeitungsverkaufsläden und Poststellen
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte

Das NRWHITS Team wünscht Dir und Deinen Lieben trotz der aktuellen Lage ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in’s neue Jahr. Bleibt gesund und passt auf euch auf!


15. Dezember 2020