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Lockdown-Verlängerung – diese Regelungen gelten jetzt

Verschärfte Corona-Regeln in NRW

Angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland werden auch in Nordrhein-Westfalen die Regelungen angepasst. Denn trotz des harten Lockdowns und den damit einhergehenden Einschränkungen wurden allein in der letzten Woche über 5.000 Infektionen für das bevölkerungsreichste Bundesland gemeldet. Damit liegt der wöchentliche Inzidenzwert aktuell bei 127,7.

Um den aktuellen Corona-Fallzahlen entgegenzuwirken haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 5. Januar 2021 weiterführende Maßnahmen beschlossen. Die verschärften Corona-Regeln treten ab Montag, den 11. Januar in Kraft um die Ausbreitung des Virus wirksamer zu bekämpfen. Im Zuge der Maßnahmen wird auch der harte Lockdown bis mindestens zum Monatsende verlängert. Damit Du über die aktuelle Sachlage informiert bist, haben wir die wichtigsten Infos zuammengefasst.

Neue Corona-Regeln, Verbote und Maßnahmen

  • Soziale Kontakte
    Die Kontaktbeschränkungen werden erneut bundesweit verschärft. Bis auf weiteres darf neben dem eigenen Haushalt nur noch eine weitere Person einem Treffen im privaten sowie öffentlichen Raum beiwohnen. Ausnahmen gibt es in Nordrhein-Westfalen bei Familien mit kleinen Kindern. So ist es erlaubt, bei einem Treffen die Kinder aus dem eigenen Hausstand mitzubringen. Dies ermöglicht Kids, die bereits aufgrund der geschlossenen Kitas keine sozialen Kontakte pflegen können, hin und wieder mit einem befreundeten Kind zu spielen.
  • Mobilität
    Die Mobilität wird bundesweit eingeschränkt. So gilt künftig in Landkreisen, in denen die Wocheninzidenz mehr als 200 beträgt, eine 15-Kilometer Regel. Diese schreibt vor, dass sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Sportliche Aktivitäten, Spaziergänge, Einkäufe und Co. sind innerhalb des besagten Radius jedoch nach wie vor erlaubt. In NRW überlässt Ministerpräsident Armin Laschet zudem den Kommunen die Hoheit darüber, ob die Reglung bei einem Inzidenzwert über 200 in Kraft tritt oder nicht.
  • Betriebskantinen
    Kantinen, die für die Versorgung von Mitarbeitern zuständig sind, dürfen ab dem 11. Januar nur noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.
  • Kinderkrankengeld
    Im Regelfall erhält jedes Elternteil pro Jahr Kinderkrankengeld für bis zu zehn Tage. Dieser Zeitraum soll nun auf bis zu 20 Tage angehoben werden. Dieser Anspruch gilt auch, wenn das Kind aufgrund der coronabedingten Schließungen nicht in die Schule, Kita, etc. gehen kann.
  • Einreisen
    Personen die aus einem ausländischen Risikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen sich künftig bei der Einreise oder in den 48 Stunden davor testen lassen. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne kann durch einen negativen Test ab dem fünften Tag beendet werden.

Diese Reglungen bleiben weiterhin bestehen

  • Einzelhandel
    Der Einzelhandel ist bereits seit dem 16. Dezember geschlossen. Neben Boutiquen, Modeketten und Kaufhäusern haben auch Baumärkte geschlossen. Ausgenommen von der Schließung sind Geschäfte für Lebensmittel, Lieferdienste, Drogerien sowie Tankstellen oder Werkstätten.
  • Dienstleistungen
    Neben dem Einzelhandel haben auch zahlreiche Dienstleistungsbetriebe geschlossen, die im Bereich der Körperpflege tätig sind. Dazu zählen Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien bleiben geöffnet.
  • Schulen, Kitas und Fahrschulen
    Bundesweit bleiben schulische Einrichtungen grundsätzlich geschlossen. So wird die Präsenzpflicht vorerst ausgesetzt. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. Auch der Betrieb von Fahrschulen ist nur noch für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.
  • Gottesdienste
    Reguläre Gottesdienste dürfen trotz der verschärften Corona-Schutzverordnung stattfinden. Jedoch nur, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Neben dem Tragen einer Alltagsmaske ist zudem das Mitsingen von Kirchenliedern untersagt. Diese Regeln gelten auch für Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
  • Freizeit- und Amateursport
    Das Sportangebot auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist weiterhin untersagt. Auch Fitnessstudios und Schwimmbäder bleiben vorerst geschlossen. Sportliche Bewegung in der „freien Natur“ ist jedoch erlaubt. Dazu zählen beispielsweise Joggen, Radfahren oder Gymnastik.

Die NRWHITS-Redaktion wünscht Dir und Deiner Familie trotz der aktuellen Lage ein schönes Wochenende. Bleibt gesund und passt auf euch auf!


8. Januar 2021
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